Der Harburger Integrationsrat bedauert die Entscheidung der Bundesregierung, den Familiennachzug für subsidiär geschützte Geflüchtete für zwei Jahre auszusetzen. Aus unserer Sicht überwiegen die Nachteile deutlich.
Der grundgesetzlich garantierte Schutz der Familie sowie grundlegende christliche Werte werden dadurch missachtet. Die betroffenen Familien leiden unter der Trennung, und viele hier lebende Geflüchtete leben in ständiger Sorge um die Sicherheit und das Wohlergehen ihrer Angehörigen. Ohne die Möglichkeit eines geordneten Familiennachzugs erschwert sich die Integration erheblich. Psychosoziale Belastungen nehmen zu, was wiederum hohe Folgekosten für das Gesundheitssystem und die Gesellschaft verursachen kann.
Zudem steigt durch die Aussetzung die Gefahr, dass Angehörige versuchen, auf irregulären Wegen nach Deutschland zu kommen. Nur ein geregelter Familiennachzug ermöglicht eine frühzeitige Überprüfung von Identität und familiären Verbindungen.
Wir befürchten außerdem, dass die befristete Aussetzung zu einem erheblichen Antragsstau führt, der in zwei Jahren zu noch längeren, menschenunwürdigen Bearbeitungszeiten führt. Ob es rechtlich zulässig ist, bereits gestellte Anträge rückwirkend nicht weiter zu bearbeiten, müssen die Gerichte klären.
Diese Entscheidung verpasst die Chance, intakte und belastbare Familien als Teil unserer Gesellschaft zu gewinnen und sie angesichts des demografischen Wandels als dringend benötigte, leistungsfähige Bürgerinnen und Bürger zu integrieren.
Wir fordern daher, die Entscheidung angesichts sinkender Asylbewerberzahlen zu überdenken und rückgängig zu machen. Die behaupteten sogenannten „Pull-Faktoren“ sollten auf andere Weise bekämpft werden — beispielsweise durch Aufklärungsarbeit in Herkunftsländern über die realen Lebensbedingungen in Deutschland.